

Videoüberwachung auf der Steganlage der IG- Steg GbR
Lampertheimer Altrhein bei Altrheinkilometer 3,130 km bis 3,230 km
1. Das Allgemeine
- Videoüberwachung der Steganlage ( Hauptsteg und Zubringer )
- Abschreckung von Einbruch und Zutritt unbefugter Personen
- Schutzvorrichtung der Boote und des Inventars sowie den Aufbauten der Gemeinschaft
2. Im Grundsätzlichen
Die Überwachung durch die angebrachten Kameras sowie die dazugehörende, digitale Aufzeichnung, des Bootsstegs , dienen zur besagten Abschreckung Fremder bzw. Unbefugter, sowie der Sicherung von Beweisen, bei Einbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Hausfriedensbruch sowie von Diebstählen jeglicher Art.
Die Videoüberwachung soll keinerlei Kontrolle der Steganlieger darstellen. Eine Überwachung der Steganlieger , wird weder durchgeführt noch ist ein solches Vorgehen erwünscht.
01. Die Aufzeichnungen dienen lediglich der Beweissicherung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Außenstehender bzw. Dritter. Nach einem Einbruch oder einem anderen strafrechtlichen oder einem zivilrechtlichem Vorfall, sehen sich immer 2 Personen ( Ein Vorstand und ein Voll- Gesellschafter ) die Aufzeichnungen an. Die Aufzeichnungen werden für maximal 72 Std. gespeichert und danach automatisch überschrieben. Um die gesicherten Aufnahmen, nach einem Vorfall einzusehen
a1. müssen immer 2 Personen das Filmmaterial einsehen. Dazu gehört eine Person der Vorstandschaft sowie ein Voll- Gesellschafter.
b2. Gibt es einen persönlich geschädigten Steganlieger, so muss er seinen Schaden der Vorstandschaft melden. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte, eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellt. Das Aktenzeichen der Strafanzeige muss dem Vorstand mitgeteilt werden. Alles wird dementsprechend protokolliert und festgehalten.
Das Videomaterial wird niemals öffentlich gehalten bzw. öffentlich gemacht.
Pflege der Anlage und Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten der kompletten Videoanlage wwerden regelmäßig bzw. bei Bedarf durchgeführt, so dass eine fortlaufende Sicherheit im Groben gewährleistet ist. Es wird versucht, eventuelle Probleme schnellst möglich zu beheben, so wie dies den Möglichkeiten entspricht.
Kommt es zu Problemen bzw. Fehlern der Anlage, so kann jederzeit eine kompetente Person aus dem Kreise, der IG- Steg GbR bzw. ein Steganlieger , zur Behebung der Fehler und der Probleme hinzugezogen werden. Einer der Vorstände sowie ein Voll- Gesellschafter, werden bei Wartungs- und Reparaturarbeiten immer zugegen sein.
Bei Problemen gleich welcher Art an der Anlage, ist der Vorstand unverzüglich zu informieren.
Live - Stream
Sollte ein Vorfall, egal um welche Uhrzeit , in Form eines Einbruchs oder eines anderen Vorfalls , per Alarm gemeldet oder ausgelöst werden, so können, die vom Vorstand benannten Personen und der Vorstand persönlich , sofort Einsicht in die Live - Bilder nehmen und notwendige Maßnahmen sofort einleiten. Dazu gehört in erster Linie, ein Anruf bei der Polizei und die sofortige Information an den Vorstand. Gegebenenfalls, werden auch sofort alle Steganlieger informiert. Dies erfolgt allerdings nur, wenn es auch sofort notwendig oder überhaupt notwendig ist.
Nur durch den Vorstand benannte Personen, haben das Recht Einblick in den Live - Stream zu nehmen bzw. zu haben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Voll - Gesellschafter der IG- Steg GbR seit 1984 .
Speicher Zeit
Das gewonnene und aufgezeichnete Bildmaterial , wird für maximal 72 Std. gespeichert und dann automatisch gelöscht bzw. überschrieben.
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
Es werden über die Videoanlage bzw. die Aufzeichnung mehrere Infoschilder angebracht. Vor allem am Eingangstor, so dass gleich jeder informiert ist.
In den Räumlichkeiten wird nichts aufgezeichnet oder gar gefilmt. Auf den Booten selbst wird auch nicht gefilmt oder etwas aufgezeichnet. Die Aufnahmen bzw. die Überwachung geht an keiner Stelle, über das Grundstück der IG- Steg GbR hinaus. Das Gelände der Aufnahmen, ist grundsätzlich ein Privatgelände bzw. die Steganlage als Privatbesitz der IG- Steg GbR seit 1984.
Persönlichkeitsrechte werden nicht berührt. Öffentliche Bereiche werden nicht gefilmt bzw. aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen , werden in begründeten Fällenb bzw. als Beweismittel, auf Verlangen der Polizei als Kopie ausgehändigt.
Bekanntmachung
Jeder Steganlieger wird über die Inbetriebnahme der Videoanlage zur eigenen Sicherheit bzw. zur Sicherheit der Steganlage und der Boote sowie der Yachten , voll und ganz informiert sowie in Kenntnis gesetzt.
Dieses zwei seitige Schriftstück wird auch im Schaukasten auf der Steganlage zur Einsicht angebracht. Die Videoanlage wird uns und unserem Eigentum, etwas mehr Sicherheit bringen.