Hafenordnung - Neues Projekt 1

IG- Steg Lampertheim GbR seit 1984
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Hafenordnung

Hafenordnung der IG- Steggemeinschaft GbR Lampertheim seit 1984

1. Beauftragter c/o Uwe Schmitt Tel.: 0163-9047651

2. Beauftragter  c/o Daniel Wokatsch Tel.: 0176-24274700

1. Das Betreten und die Nutzung der Steganlage und des dazugehörenden Gelände  geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung gegenüber der IG- Steggemeinschaft GbR Lampertheim seit 1984 oder deren Gesellschafter gegenüber, ist komplett ausgeschlossen.  Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt. Eltern haften für ihre Kinder und ihre Gäste  ( Kleinkinder sollten Rettungswesten tragen ). Tierhalter haften für ihre Tiere.

2. Bootsliegeplätze werden grundsätzlich von der Vorstandschaft zugewiesen. Den Anweisungen des Hafenmeisters und der Vorstandschaft sind grundsätzlich und immer Folge zu leisten. Dies gilt für alle Gesellschafter, alle Steganlieger und Besucher.

3. Die gesamte Steganlage ist schonend zu behandeln und sauber zu halten. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich der Stegverwaltung bzw. dem Hafenmeister anzuzeigen. Es ist absolut untersagt, auf den Tischen ( innen und außen ) Arbeiten gleich welcher Art zu verrichten.

4. Stege und Ausleger sind frei zu halten. Es ist nicht gestattet, Treibstoffbehälter, Farbdosen, Bootsteile, Zubehör, Abfall oder ähnliches auf den o.g. Flächen bzw. der Steganlage zu deponieren. Alle herumliegenden Gegenstände, gleich welcher Art können ohne Nachfrage vom Hafenmeister oder der Vorstandschaft, der Entsorgung zugeführt werden.

5. Hunde müssen bei Betreten der Steganlage stets und immer an der Leine zu führen sein. In der Steghütte sind Haustiere nicht erwünscht. In den Gebäuden, Hütte Zelt sowie auf dem Katamaran besteht grundsätzliches, absolutes  Rauchverbot. Die Räumlichkeiten, das Zelt, der Katamaran, sowie die komplette Steganlage  sind absolut sauber zu halten.

6. Die Boote sind so festzumachen, dass keine Anbauten, wie Bugkorb oder Davids, in den Hauptsteg ragen oder eine Behinderung darstellen. Maximale Bootslänge 13 m, Breite maximal 4 m inkl. gesetzter Fender. Jedes Boot das am Steg liegt oder anlegt, muss eine Haftpflichtversicherung besitzen, bei der verursachte Stegschäden mitversichert sind.. Dies sind auch absolute Vertragsbestandteile. Auf verlangen werden die Versicherungsunterlagen dem Hafenmeister oder der Vorstandschaft vorgelegt.

7. Es ist streng darauf zu achten, dass keine Abfälle in das Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle hat der Bootseigner selbst zu sorgen. Bei der Bootsreinigung sind auf die entsprechenden Umweltgesetze genauestens zu achten. Es dürfen keine verbotenen Mittel ins Wasser gelangen. Bei der Bootsreinigung sind auf die entsprechenden Umweltschutzgesetze genauestens zu achten.

9. Das Betanken von Booten darf aufgrund der Brand und Explosionsgefahr durch elektrostatische Ladung nur aus leitfähigen Kunststoffbehältern oder Metallkanistern erfolgen. Auslaufen oder Überlaufen von Treibstoff muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Sollte aber doch einmal ein Ölunfall vorkommen, so ist unverzüglich die Feuerwehr Lampertheim ( Tel.: 06206/112 ) zu alamieren. Nichtbeachtung dieser Regelung hat Strafverfolgung zur Folge.

10. Das Parken am Parplatz ( vorwärts oder rückwärts ) hat gerade zu erfolgen, so dass am wenigsten Platz benötigt wird. Der Abstand der Fahrzeuge, soll so sein, dass der Nachbar ordentlich Einsteigen und Aussteigen kann, allerdings nicht größer. Vorbilder des Parkens sollen Parkplätze eines Discounters z.B. Aldi sein. Querparken ist absolut untersagt.

11. Feste und Feiern sind bei der Stegverwaltung frühzeitig anzumelden. Die Reinigung der genutzen Fläche muss unmittelbar danach erfolgen. Die komplette Haftung trägt der Veranstäter des Festes. Er trägt auch die komplette Haftung für seine Gäaste. Bei Festen oder Veranstaltungen, die die IG- Steggemeinschaft ausrichtet, haftet komplett, jeder Besucher bzw. Teilnehmer zu 100 % selbst.

12. Die Ausleger werden von den unmittelbaren Anliegern regelmäßig ( MINDESTENS EIN MAL IM JAHR ) gewartet und repariert. Die Materialkosten hierzu werden aus der Gemeinschaftskasse getragen.

13. Der Genuss von Drogen gleich welcher Art, ist auf der kompletten Stefanlage und deren Gelände gänzlich verboten und untersagt ! Dies gilt insbesondere für das Konsumieren bzw. Kiffen von Haschisch, Marihuana, Gras oder ähnlichem.Es besteht auf der Steganlage und dessen Gelände ein absolutes Drogen - Verbot ! Steganlieger haften diesbezüglich auch für ihre Gäste. Das Rauchen von handelsüblem Tabak, ist in der Steghütte, im Zelt und auf dem Katamaran , absolut untersagt !

14. Das Stegtor ist am Tage einzurasten und vom letzten Benutzer der Steganlage abzuschließen. Dies muss spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erfolgen. Das Stegtor, ist beim Kommen und Gehen, grundsätzlich hinter sich zu schließen ! Es darf nie offen stehen. Hierauf ist zu 100 % zu achten. Es dürfen keine Fremden Personen bzw. Gäste auf den Steg gelassen werden, ohne dass der Steganlieger/Vertragspartner der IG- Steggemeinschaft anwesend ist. Hierauf wird besonders geachtet.

15. Eine Haftung der Steggemeinschaft, insbesondere der Stegverwaltung, für Schäden, Unfälle, Verletzungen  oder Verstöße von Gesellschaftern, Gastliegern, Gästen oder Dritte gegen diese Ordnung sowie gegen geltende Verordnungen oder Gesetze ist ausgeschlossen. Die Steggemeinschaft ist von jeglicher Haftung frei zu sprechen.    



1. Beauftragter,c/o Uwe Schmitt Tel.: 06201-3864 oder 0163 - 9047651
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