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Hafenordnung

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Hafenordnung der IG- Steggemeinschaft GbR Lampertheim seit 1984




1. Das Betreten und die Nutzung der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung gegenüber der IG- Steggemeinschaft GbR Lampertheim seit 1984 oder deren Gesellschafter gegenüber, ist komplett ausgeschlossen.  Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt. Eltern haften für ihre Kinder und ihre Gäste  ( Kleinkinder sollten Rettungswesten tragen ). Tierhalter haften für ihre Tiere.

2. Bootsliegeplätze werden grundsätzlich vom Hafenmeister zugewiesen. Den Anweisungen des Hafenmeistrers und der Vorstandschaft sind grundsätzlich und immer Folge zu leisten. Dies gilt für alle Gesellschafter, alle Steganlieger und Besucher.

3. Die gesamte Steganlage ist schonend zu behandeln und sauber zu halten. Schäden an derSteganlage sind unverzüglich der Stegverwaltung bzw. dem Hafenmeister anzuzeigen. Es ist absolut untersagt, auf den Tischen ( innen und aussen ) Arbeiten gleich welcher Art zu verrichten. Hierzu steht ausschliesslich die Werkbank mit dem Schraubstock auf der Plattform zur Verfügung.

4. Stege, Ausleger und die Plattform sind frei zu halten. Es ist nicht gestattet, Treibstoffbehälter, Farbdosen, Bootsteile, Zubehör, Abfall oder ähnliches auf den o.g. Flächen bzw. der Steganlage zu deponieren. Alle herumliegenden Gegenstände, gleich welcher Art können ohne Nachfrage vom Hafenmeister oder der Vorstandschaft, der Entsorgung zugeführt werden.

5. Hunde müssen bei Betreten der Steganlage stets und immer an der Leine zu führen sein. In den Sanitärbereichen und der Steghütte sind Haustiere nicht erwünscht. In den Gebäuden besteht grundsätzliches Rauchverbot. Die Räumlichkeiten sind absolut sauber zu halten.

6. Die Boote sind so festzumachen, dass keine Anbauten, wie Bugkorb oder Davids, in den Hauptsteg ragen oder eine Behinderung darstellen. Maximale Bootslänge 13 m, Breite maximal 4 m inkl. gesetzter Fender. Jedes Boot das am Steg liegt oder anlegt, muss eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dies sind auch absolute Vertragsbestandteile. Auf verlangen werden die Versicherungsunterlagen dem Hafenmeister oder der Vorstandschaft vorgelegt.

7. Es ist streng darauf zu achten, dass keine Abfälle in das Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle hat der Bootseigner selbst zu sorgen. Gäste setzten sich bitte mit dem Hafenmeister in Verbindung. Bei der Bootsreinigung sind sind auf die entsprechenden Umweltgesetze genauestens zu achten. Es dürfen keine verbotenen Mittel ins Wasser gelangen. Bei der Bootsreinigung sind auf die entsprechenden Umweltschutzgesetze genauestens zu achten. Es dürfen keine verbotenen Mittel ins Wasser gelangen.

9. Das Betanken von Booten darf aufgrund der Brand und Explosionsgefahr durch elektrostatische Ladung nur aus leitfähigen Kunststoffbehältern oder Metallkanistern erfolgen. Auslaufen oder Überlaufen von Treibstoff muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Sollte aber doch einmal ein Ölunfall vorkommen, so ist unverzüglich die Feuerwehr Lampertheim ( Tel.: 06206/112 ) zu alamieren. Nichtbeachtung dieser Regelung hat Strafverfolgung zur Folge.

10. Das Parken am Parplatz ( vorwärts oder rückwärts ) hat gerade zu erfolgen, so dass am wenigsten Platz benötigt wird. Der Abstand der Fahrzeuge, soll so sein, dass der Nachbar ordentlich Einsteigen und Aussteigen kann, allerdings nicht größer. Vorbilder des Parkens sollen Parkplätze eines Discounters z.B. Aldi sein. Querparken ist absolut untersagt.

11. Feste und Feiern sind bei der Stegverwaltung frühzeitig anzumelden. Die Reinigung der genutzen Fläche muss unmittelbar danach erfolgen.

12. Die Ausleger werden von den unmittelbaren Anliegern gewartet und repariert. Die Materialkosten werden aus der Gemeinschaftskasse getragen.

13. Das Stegtor ist am Tage einzurasten und vom letzten Benutzer der Steganlage abzuschließen. Dies muss spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erfolgen. Hierauf wird besonders geachtet.

14. Eine Haftung der Steggemeinschaft, insbesondere der Stegverwaltung, für Schäden, Unfälle, Verletzungen  oder Verstöße von Mitgliedern, Gastliegern, Gästen oder Dritte gegen diese Ordnung sowie gegen geltende Verordungen oder Gesetze ist ausgeschlossen. Die Steggemeinschafdt ist von jeglicher Haftung frei zu sprechen.    



1. Beauftragter,c/o Uwe Schmitt Tel.: 06201-3864 oder 0163 - 9047651
 
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